Nachrichten von Geigenbau Online.. 2014

Bei der Aus- bzw. Einreise droht unter Umständen die Beschlagnahmung von Instrumenten und Bögen

von Haat-Hedlef Uilderks

Wenn jemand eine Reise tut, So kann er was verzählen

Wer nicht die neuen Vorschriften bei der Ein- und Ausreise mit Instrumenten beachtet, die Bestandteile von geschützten Tieren und Hölzern haben, läuft Gefahr, dass seine Instrumente vom Zoll beschlagnahmt werden.Laut einer Resolution der CITES(= Washingtoner Artenschutzkonvention)-Vertragsstaatenkonferenz 2013, soll 2014 mit der geänderten Durchführungsverordnung (EG) 865/2006 eine EU-weite einheitliche Musikinstrumentenbescheinigung eingeführt werden. Diese Bescheinigung gilt dem wichtigen und richtigen Schutz mit dem Handel von Elefantenelfenbein(Loxondonta africana), Schildpatt (Cheloniidae spp)und gegebenenfalls Walprodukte (Cetacea spp) worunter auch Fischbein fällt. Alles Materialien, die früher beim Bau von Bögen verwendet wurden: Elfenbein für die Kopfplatte, Frosch und Beinchen, Schildpatt ebenfalls für den Frosch.

Diese Bestimmungen gelten schon seit fast 4 Jahrzehnten, Elfenbein wird seit langem beim Musikinstrumentenbau nicht mehr verwendet, alternativ wurden Stoßzähne vom Mammut verwendet, Elfenbeinimitate aus z.B. Kasein.

Was bedeutet dies nun für einen Musiker, der mit seinem Instrument die ganz Welt bereist? Er benötigt nun eine sog. Musikinstrumentenbescheinigung, die ausschließlich mit Hilfe  einer sogenannten "Vorlagebescheinigung" der zuständigen Landesbehörde durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ausgestellt wird.

Eine "Freigabe" von Elfenbein ist nach unsere Einschätzung kaum möglich. Der Schutzstatus des Elfenbeins besteht beim Asiatischen Elefant (Elephas maximus) seit 01.07.1975 (CITES Appendix I) Der Afrikanische Elefant kam am 26.02.1976 in den CITES Appendix III, am 04.02.1977 in den CITES Appendix II und wurde am 18.01.1990 in den CITES
Appendix I hochgestuft.

Wie sollte nachweislich geklärt werden, aus welcher Zeit das Elfenbein stammt und wer kann einen Herkunftsnachweis dafür liefern?

Für Bögen, die vor dem 03.03.1947 gebaut wurden, ist das Verfahren weniger kompliziert, da sie ohne weitere Prüfung den "Antiquitätsstatus"  erhalten. Voraussetzung dafür ist ein glaubwürdiges Zertifikat, dass die Bestandteile aus Elfenbein originale Teile des Bogens sind.

Der Antiquitätenstatus lässt aber nur die Reise und den freien Handel innerhalb der EU zu, bei Reisen in das EU- Ausland sind CITES Dokumente wie die Musikinstrumentenbescheinung notwendig.

Gleiches gilt auch für das Schildpatt und Walprodukte.

Auch die Bescheinung von Mammut als legaler Elfenbeinersatz seit 1975 stellt die Gutachter vor Schwierigkeiten, da auch der Fachmann den Unterschied im verarbeiteten Zustand kaum feststellen kann.

Für Produkte, die nicht unter das Artenschutzabkommen fallen, kann direkt beim  Bundesamt für Bundesamt für Naturschutz (BfN)  eine sogenannte "Negativbescheinigung" beantragt werden. Dies gilt auch für Ersatzstoffe wie Kasein oder Knochen. Beim Verwendung von Mammut kann es passieren, dass das Bundesamt eine zusätzliche Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen verlangt.

Unser Rat an alle reisenden Musiker:

  1. überprüfen Sie Ihre Instrumente und Bögen, ob dort Bestandteile aus den vorgenannten Materialien verwendet worden sind (Riopalisander gehört ebenfalls dazu und fand früher bei Wirbeln, Saitenhaltern, Knöpfchen und Kinnhaltern Verwendung)
  2. falls ein Nachweis der Herkunft schwer oder gar nicht möglich ist, besprechen Sie mit Ihrem Geigenbaumeister, ob die Ausrüstung mit alternativen und unbedenklichen Materialien sinnvoll ist
  3. lassen Sie sich einen Ihrer Bögen als "Reisebogen" umrüsten: Kopfplatte aus Kasein (sieht sehr ähnlich wie Elfenbein aus) oder Metall, wobei dies durch ein anderen Gewicht zu Veränderungen des Schwerpunkts führen kann.
  4. sollten Sie Ihren Bogen umgerüstet haben, sollte der Geigen- oder Bogenbauer Ihnen dies möglichst auf englisch schriftlich betätigen.

Weitere Details gibt es dazu hier

Welche Landesbehörde (untere Naturschutzbehörde) für die Vorlagebescheinigung für Sie zuständig ist, kann Ihnen vermutlich das Bundesamt mitteilen.

 

Neue Cellosaiten EVAH PIRAZZI GOLD

von Haat-Hedlef Uilderks

Pirastro entwickelt Cellosaiten weiter

Nachdem für Geige und Bratsche schon die neuen Evah Pirazzi Gold Saiten erschienen sind und sich erfolgreich am Markt etablieren, ist nun ganz frisch der neue Satz Evah Pirazzi Gold auch für Cello erschienen.

Die A- und D- Saiten sind mit Chromstahl umsponnen, G- und C Saiten haben einen mit Wolfram umsponnen Kabelkern. Diese Kombination ist ja im höheren Preissegment schon üblich und auch bei Larsen und Spirocore so vertreten.

Die A- und D-Saite zeichnen sich durch einen warmen, aber dennoch brillianten Ton aus, die beiden tiefen Saiten haben einen sehr kraftvollen, kernigen aber dennoch warmen Ton. Die Saiten sind schell eingepielt und sehr haltbar. Eine erfreuliche Weiterentwicklung und Bereiherung auf dem Saitenmarkt.

Die Saiten finden Sie wie gewohnt zu sehr günstigen Preisen in unserem Onlineshop.

Klangoptimierung weiter geschrieben

von Haat-Hedlef Uilderks

Wir freuen uns, dass wir die Zeit gefunden haben, weiter an unsere Tipps zur Klangoptimierung zu schreiben.
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Feinstimmer

Neue Bratschensaiten von Pirastro: Evah Pirazzi GOLD

von Haat-Hedlef Uilderks

Weiterentwicklung der EVAH Pirazzi Saiten

Evah Pirazzi GOLD Viola Saiten

Die neue EVAH Pirazzi GOLD für die Bratsche stellt ein konsequente Entwicklung von Pirastro dar. Ein großer Ton verbunden mit Wärme und einen großen Dynamikbereich erreichen diese Saiten mit Kunststoffkern und bei D und G Saite mit Silber und bei der C Saite mit Wolfram- Silber umsponnen. Die A-Saite ist die "wärmste" A Saite und bietet sich als Alternative auch in Kombination mit Saiten anderer Hersteller an.Eine gelungene Saite, zu der man nur gratulieren kann und sicherlich viele begeisterte Anhänger finden dürfte.

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