Geselle / Gesellin im Geigenbau

Die Ausbildung im Geigenbau schließt mit der sogenannten Gesellenprüfung ab. Zu dieser Prüfung gehört der Bau eines weißen, also unlackierten Streichinstrumentes, das Gesellenstück, ein praktischer Teil, in dem Arbeiten aus dem Neubau und/ oder Reparatur vor der Prüfungskommission durchgeführt werden sowie ein theoretischer Teil.
Mit der Gesellenprüfung hat man den Status eines ausgebildeten Geigenbauers und hat damit nach mindestens 3 Gesellenjahren die Voraussetzung erfüllt, die Meisterprüfung zum Geigenbaumeister zu machen.