Geselle / Gesellin im Geigenbau
Die Ausbildung im Geigenbau schließt mit der sogenannten Gesellenprüfung
ab. Zu dieser Prüfung gehört der Bau eines weißen, also unlackierten
Streichinstrumentes, das Gesellenstück, ein praktischer Teil, in dem
Arbeiten aus dem Neubau und/ oder Reparatur vor der
Prüfungskommission durchgeführt werden sowie ein theoretischer Teil.
Mit der Gesellenprüfung hat man den Status eines ausgebildeten
Geigenbauers und hat damit nach mindestens 3 Gesellenjahren die
Voraussetzung erfüllt, die Meisterprüfung zum Geigenbaumeister zu machen.